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Protektorat (15.3.1939 bis 8.5.1945 )
Das Protektorat Böhmen und Mähren war von 1939 bis 1945 ein Besatzungsareal des Deutschen Reiches. Es wurde am 15. März 1939 völkerrechtswidrig mit Waffengewalt aus den übrig gebliebenen Gebieten der Tschechoslowakei gebildet, die weder zur Slowakei noch zum schon vorher dem Reichsgebiet angeschlossenen Sudetenland oder zu den vorher an Polen und Ungarn abgetretenen Landesteilen gehörten.
Schon kurz nach dem Münchner Abkommen hatte Adolf Hitler das Gebiet Tschechiens in einem Führerbefehl an die Wehrmacht als „Rest-Tschechei“ bezeichnet, die es zu erledigen gelte, und damit deutlich gemacht, dass er nicht beabsichtigte, das Abkommen einzuhalten.