Heizungs-Wärmetauscher für die Erwärmung von Schwimmbädern
D-HWT 93
Aus hochwertigem, rostfreiem V4A-Edelstahl.
Leistung bei 90°C: ca. 133kW, 114.380 kcal/h.
Leistung bei 70°C: ca. 95kW.
Mit integrierter Öffnung f. d. Fühler.
Wasser/Wasser Wärmetauscher, konzipiert
als Glattrohr-Schlangenwärmetauscher im
Gegenstromprinzip mit Innenmantel und
Prallteller zur optimalen Aufnahme der
Primärenergie, fachmännisch verschweißt und
erstklassig verarbeitet. Die Materialveredelung
durch Komplett-Beizung, Passivierung und
externer Elektropolitur garantiert eine lange
Lebensdauer des Gerätes. Diese Wärmetauscher
bieten maximale Energieeffizienz bei minimalem
Druckverlust. Wie alle Rohrschlangenwärme-
tauscher direkt oder im Bypass-System in den
Badewasserkreislauf einzubinden.
A
A |
780 mm
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B
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d 160mm
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C
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590 mm
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D
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d 63 mm
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E
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2“ IG
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F
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1“ AG
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Die Beheizung des Wärmetauschers erfolgt über die bauseitige Hausheizung oder Solaranlage.
Hochglanzpolierter Edelstahl-Außenmantel mit eingeschweißter Rohrschlange und Tauchhülse zur Temperaturmessung. Mit intern eingebauter Wasserumleitung zur optimalen Erwärmung des Badewassers.
Gewicht: 8,5kg
Material-Gehäuse: V4A hochglanzpoliert
Betriebsdruck heizungsseitig: max. 10 bar
Betriebsdruck badewasserseitig: max. 3 bar
Pumpenleistung Heizkreis: min. 4m³/h
Pumpenleistung Poolkreis: min. 15m³/h
Druckverlust Heizkreis: 4,4mWS
Druckverlust Poolkreis: 2,2mWS
Diese Leistungskurve setzt eine Badewassertemperatur von 20 °C voraus. Steigt diese Temperatur, muss ein Leistungsverlust von 1,5 kW pro °C berechnet werden (auch aus dem Diagramm ersichtlich), weil der Temperaturunterschied zwischen Bade - und Heizungswasser die Leistung beeinflusst. Liegt die Temperatur im Schwimmbecken unter 20°, steigt die Leistung im gleichen Verhältnis.
Die Nominalwerte der Leistungskurve beziehen sich auf eine Leistung der Badewasserpumpe von 15 m3/h und auf eine Leistung der Heizungspumpe von 4 m3/h. Steigert man die Durchflussmenge in beiden Wasserkreisläufen um 10%, so erreicht man eine Leistungssteigerung von ca. 5%.
(letzte Änderung vom 30.01.23) p