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tritt ab 01.Sept. 2022 in Kraft
Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken
In Gebäuden oder zugehörigen privaten Gärten ist die Beheizung von privaten, innen- oder außenliegenden Schwimm- und Badebecken einschließlich Aufstellbecken mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz untersagt, Eine Ausnahme gibt es für therapeutische Anwendungen. Gewerbliche genutzte Pools sind davon nicht betroffen.
Die Beheizung von privaten Schwimmbädern mit Solaranlagen oder Solarabsorberanlagen bleibt gestattet.
Die Beheizung von privaten Schwimmbädern mit Wärmepumpen, die mit elektrischer Energie aus dem Stromnetz betrieben werden ist ab dem 01.Sept. 2022 verboten.