Weltkulturerbe der UNESCO
Schlösser, Augustusberg und Falkenlust
Nr. (Michel): 1913
Jahr: 8. April 1997
Wert: 100 Pf
Farbe: weiss/mehrfarbig
Weltkulturerbe der UNESCO
Schlösser, Augustusberg und Falkenlust
Nr. (Michel): 1913
Jahr: 8. April 1997
Wert: 100 Pf
Farbe: weiss/mehrfarbig
Die UNESCO verleiht den Titel Welterbe (Weltkulturerbe und Weltnaturerbe) an Stätten, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität weltbedeutend sind und von den Staaten, in denen sie liegen, für den Titel vorgeschlagen werden. Der Titel beruht auf der von 190 Staaten und Gebieten ratifizierten Welterbekonvention von 1972.
Insgesamt umfasst seit Juni 2014 die UNESCO-Liste des Welterbes 1007 Denkmäler in 161 Ländern. Davon sind 779 als Kulturdenkmäler und 197 als Naturdenkmäler gelistet, weitere 31 Denkmäler werden sowohl als Kultur- als auch als Naturerbe geführt.[1] Der Liste des Welterbes liegt das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt[2] (Welterbekonvention) zugrunde. Es wurde am 16. November 1972 auf der 17. Generalkonferenz der UNESCO in Paris verabschiedet und trat am 17. Dezember 1975 in Kraft. Leitidee der Welterbekonvention ist die „Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen“.
Album: BRD - 1996 - 2001
(letzte Änderung vom 22.02.19) p